Mitglied werden und Satzung

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Satzung des Schützenverein Heessen 1835 e.V.

§1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen „Schützenverein Heessen1835 e.V.“ Er hat seinen Sitz in Hamm – Heessen und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamm unter der Nummer VR 728 eingetragen.

§2 Zweck des Vereins

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des Vereins ist die Pflege des traditionsreichen Schützengeistes, der die Vereinsmitglieder zu Bürgersinn und Kameradschaftlichkeit zu befähigen vermag. Besonders für die Jugendpflege werden alle Maßnahmen zur Förderung der Jugend, die besonders die Kräfte und Fähigkeiten der Selbsterziehung entwickeln soll, getroffen, wobei in besonderem Maße der Schießsport gefördert werden soll. Innerhalb des Vereins bestehen die Abteilungen Schießgruppe und Sportschützen Heessen 1835. Letzt genannte gibt sich eine eigene Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Bei unter 18-jährigen bedarf es der schriftlichen Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten. Das Gesuch um Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand anzubringen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dieser hat seine Entscheidung in mündlicher oder schriftlicher Form dem Antragsteller bekannt zu geben.

§4 Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um den Verein hervorragende Verdienste erworben haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die Rechte ordentlicher Mitglieder.

§5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch:

a) durch den Tod des Mitglieds
b) durch den Austritt des Mitglieds
c) durch den Ausschluss aus dem Verein

Der Austritt aus dem Verein ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Der Austritt hat gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erfolgen.

Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand, und zwar:

1) wenn es mit der Zahlung des Jahresbeitrags länger als 6 Monate in Rückstand bleibt (Frist 1.10. des Jahres)

2) wenn es gegen die Grundsätze des Anstandes und der guten Sitte bei Vereinsveranstaltungen in schwerwiegende Weise verstößt

Der Ausschluss ist dem Mitglied in schriftlicher Form mit Angabe des Kündigungsgrundes bekannt zu geben.

§6 Mitgliedsbeiträge

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen angemessenen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Jahreshauptversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 01.04. eines jeden Jahres fällig und wird vom Vorstand per Bankeinzug eingezogen. Beitragsänderungen werden von der Jahreshauptversammlung festgesetzt.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§7 Mittelverwendung

Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins verwandt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus den…

1. geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern

1.1   1.Vorsitzender
1.2   2.Vorsitzender
1.3   1.Geschäftsführer
1.4   2.Geschäftsführer

2. den Beisitzern

2.1.   1. Kommandeur
2.2.   2. Kommandeur
2.3.      1. Schriftführer
2.4.      2. Schriftführer

3. den Mitgliedern des erweiterten Vorstands

3.1.      Die Königsoffiziere
3.2.      Die Fahnenoffiziere
3.3.      Der amtierende König
3.4.      Der amtierende Kaiser
3.5.      Die Kommandeure der Avantgarde
3.6.      Der Leiter der Sportschützen Heessen 1835
3.7.      Der Leiter der Schießgruppe
3.8.      Der Leiter des Spielmannzuges
3.9.      Jeweils ein Vertreter der einzelnen Gruppen

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie die Beisitzer werden in der Jahreshauptversammlung mit Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt. Auf Antrag eines Mitglieds muss in geheimer Wahl abgestimmt werden. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sowie die Beisitzer werden auf 4 Jahre gewählt.

Um einen regelmäßigen Turnus herzustellen, scheiden nach Gültigkeit dieser Satzung ab dem 2. Jahr der…

a) 2. Vorsitzende; der 2. Geschäftsführer; der 2. Schriftführer, der 2. Kommandeur

…und nach Ablauf von weiteren 2 Jahren der…

b) 1. Vorsitzende; der 1. Geschäftsführer; der 1. Schriftführer, der 1. Kommandeur

…aus dem Vorstand aus.

Eine Wiederwahl ist möglich. Ergänzungswahlen werden in der Jahreshauptversammlung vorgenommen.

Der amtierende König und Kaiser scheiden nach Ende der Amtszeit automatisch aus dem Vorstand aus. Die Vertreter der einzelnen Abteilungen und Gruppen werden durch diese eigenständig bestimmt.

§9 Beschlussfassung und Vertretung des Vereins

Beschlüsse zur Geschäftsführung werden von einem Gremium, bestehend aus den Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstands und den Beisitzern, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Gremiumsmitglieder gefasst.

Das Gremium überwacht den Vollzug der Satzung sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen. Das Gremium ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der Gremiumsmitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit hat der 1. Vorsitzende in den Abstimmungen eine zweite Stimme.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jeweils zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten und zwar durch den 1. oder 2. Vorsitzenden jeweils mit dem 1. oder 2. Geschäftsführer.

Die Geschäftsführung des Vereins durch das Gremium bedarf der Entlastung für jedes einzelne Geschäftsjahr.

§10 Einberufung von Versammlungen

Der 1. Vorsitzende des Vereins beruft die Versammlungen ein und leitet diese.

Ist der 1. Vorsitzende an der Leitung der Versammlung verhindert, so übernimmt ein anderes Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes nach der in § 8, Abs. 1 angegebenen Reihenfolge den Vorsitz.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Für die unter Punkt 3. aufgeführten Versammlungen des geschäftsführenden Vorstandes mit den Beisitzern gelten die Regelungen nach § 9.

 

 

1. Ordentliche Mitgliederversammlung

Einmal pro Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung („Jahreshauptversammlung“) statt, zu der alle ordentlichen Mitglieder des Vereins eingeladen werden. Ort und Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung sind schriftlich (Brief, E-Mail) mit Angabe der Tagungsordnung und einer Frist von 14 Tagen den Mitgliedern anzukündigen.

2. Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen müssen durch den 1. Vorsitzenden einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der ordentlichen Mitglieder des Vereins dieses schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen. Die Ankündigung und Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgt wie unter Abs. 1. „Ordentliche Mitgliederversammlung“.

3. Versammlungen des geschäftsführenden Vorstands mit den Beisitzern und mit dem erweiterten Vorstand

Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes treffen sich in unregelmäßigen Abständen mit den Beisitzern zur Führung der Geschäfte bzw. zur Beschlussfassung. Bei Bedarf werden dazu die Mitglieder des erweiterten Vorstandes eingeladen. Ort und Zeitpunkt der Versammlungen sind schriftlich (Brief, E-Mail) mit einer Frist von 14 Tagen den Mitgliedern anzukündigen.

§11 Protokoll

Jeder Beschluss der Mitgliederversammlung und des Vorstandes ist schriftlich zu protokollieren. Die Beschlüsse sind von demjenigen Vorstandsmitglied, welches die Mitgliederversammlung oder die Vorstandsitzung geleitet hat, und dem Schriftführer, der das Protokoll geführt hat, zu unterschreiben.

§12 Vereinsjahr

Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

§13 Auflösung des Vereins

Der Verein löst sich auf, wenn die Zahl der Mitglieder unter 20 sinkt, das Vermögen des Vereins fällt dann an die Stadt Hamm, die es für wohltätige Zwecke zu verwenden hat.

§14 Satzungsordnung

Die Satzungen können nur in den Jahreshauptversammlungen geändert werden.

Diese Satzung hebt die alte Satzung vom 08. November 1985 auf. Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 12.02.2016 in Kraft.

Hamm, den 12.02.2016

 

1.Vorsitzender            Thomas Averdung
2.Vorsitzender            Ralf Runte
1.Geschäftsführer      Heinrich Köttermann
2. Geschäftsführer     Mathias Micheel
1.Kommandeur          Ingo Block
2.Kommandeur         Johannes Averdung
1.Schriftführer           Peter Thiele
2.Schriftführer          Jens Schwennecker

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